Mit der gestern in Kraft getretenen neuen CoronaSchVO gilt ab sofort auch auf der Lohwiese für Personen ab 16 Jahre die 2G Regelung. Der Zugang zur Lohwiese kann daher nur noch durch Vorlage einer Immunisierung erfolgen. (Personalausweis und Impfnachweis bzw. Nachweis der Genesung).